Sozialpädagogische(r) Assistent(in)

DATEN & FAKTEN

Art der Ausbildung: vollzeitschulisch mit Praxisblöcken z.B. in einer DRK-Kindertagesstätte, Krippe oder Hort


Schule: z.B. Berufsbildende Schulen Gifhorn (BBS1), Annemarie-Tausch-Schule Wolfsburg, Diakonie Kolleg Wolfsburg, Berufsbildende Schulen V der Stadt Braunschweig, Albrecht-Thaer-Schule Celle, Lobetalarbeit e.V. Celle, u.v.m


Zuständige Stelle: 
Niedersächsisches Kultusministerium


Dauer:   2 Jahre (berufsbegleitend je nach Bildungseinrichtung mind. 3 Jahre)


Beginn: 
Mit Schuljahresbeginn

VERGÜTUNG

Eine Vergütung ist derzeit geplant, aktuell vollzeitschulisch noch ohne Vergütung, berufsbegleitend nach Tarif und vertraglich festgelegter Arbeitszeit

INHALTE DER AUSBILDUNG

Schulische Inhalte der Ausbildung: Betreuung und Begleitung von Kindern, Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung, Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern, Pädagogische Konzepte, Deutsch, Mathematik, Politik, etc.  Die Lehrinhalte können je nach Schule variieren. 

Praktika: 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätte, Krippe oder Hort mit berufsspezifischen Tätigkeiten und Reflexion

VORAUSSETZUNGEN

Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand. Weitere Infos zu den Aufnahmevoraussetzungen erteilen die Schulen!

Bitte beachten Sie auch die Anmeldefristen der ausbildenden Schulen! Diese enden in der Regel Ende Februar.

 

Die Ausbildung zum/zur Sozialpädagogischen Assistentent/in ist auch als Quereinstieg möglich und wird ggf. finanziell gefördert. Über die Voraussetzungen und den Ablauf einer berufsbegleitenden Ausbildung als Quereinsteiger informieren die Bildungsträger auf ihren Homepages oder auch direkt der DRK Kreisverband Gifhorn e.V.