Nur gemeinsam können wir etwas erreichen!

Die Zukunft liegt in den Händen unserer Kinder - und deshalb müssen wir JETZT in sie investieren!

Forderungen der Familien, der freien Träger und der Kommunen im Landkreis Gifhorn an das Land Niedersachsen


Alle an der Kinderbetreuung Beteiligten erwarten eine qualitativ hochwertige und verlässliche frühkindliche Bildung im Landkreis Gifhorn. So plakativ es auch klingen mag, verdeutlicht diese Aussage die Konsequenzen der aktuellen Notsituation: Wo zwei pädagogische Fachkräfte ausfallen, fehlen an anderer Stelle 25 Eltern als ArbeitnehmerInnen!

Langfristig kann sowohl die Qualität als auch die Verlässlichkeit der Betreuung in Kindertagesstätten nur durch Eines sichergestellt werden: Eine Anpassung des aktuellen Betreuungsschlüssels. Die Experten der Bertelsmann-Stiftung weisen seit Jahrzehnten darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen anpassen müssen. Um flächendeckend gute Bildungschancen ermöglichen zu können, fordert die Bertelsmann-Stiftung die Einführung eines bundesweiten Personalschlüssels von 1:3 für Gruppen mit Kindern, die unter 3 Jahre alt sind, und 1:7,5 für Kindergartengruppen 
(Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung). Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen (Klusemann / Rosenkranz /Schütz / Bock Famulla 2023) stützen diese Forderung. Die Realität sieht allerdings so aus, dass in Niedersachsen rund 56 % aller KiTa-Kinder in Gruppen mit nicht-kindgerechten Personalschlüsseln betreut werden (Ländermonitor 
Frühkindliche Bildungssysteme 2023). 

In der aktuellen Notsituation, in der sich das System Kindertagesbetreuung im Landkreis Gifhorn befindet, braucht es jetzt aber kurz- und mittelfristige Lösungen und Entlastungen. Diese sind in erster Linie vom Land Niedersachsen herbeizuführen und zu finanzieren. Vor diesem Hintergrund fordern wir:

 

Qualität und Verlässlichkeit

Anspruch auf „Kita-Ausfall-Tage“ pro Kind / Personalschlüssel:

  • Analog den Regelungen der „Kind-krank-Tage“ sollten Eltern die Möglichkeit haben, innerhalb eines rechtssicheren Rahmens im Innenverhältnis mit ihrem Arbeitgeber im Falle von Schließungen / Kürzungen sog. „Kita-Ausfall-Tage“ in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung sollte eine Bestätigung der Kita sein, dass die Betreuung aufgrund der personellen Notsituation nicht gewährleistet werden kann – hier kämen 20 Tage pro Kind in 
    Betracht und den Eltern ist ein voller Verdienstausfall vom Land 
    Niedersachsen zu zahlen.
  • Als langfristiges Ziel zur Erhöhung der Qualität, zur Erfüllung des Bildungsauftrages sowie zur deutlichen Verbesserung der 
    Arbeitsbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte ist der 
    Personalschlüssel entsprechend den Empfehlungen der 
    Bertelsmann-Stiftung heraufzusetzen. Um dieses Ziel zu 
    erreichen, müssen kurzfristig die folgenden 
    Rahmenbedingungen erfüllt werden:

 

Personelle Rahmenbedingungen:

Handlungsspielraum in der Auslegung der Gesetzgebung. Verantwortung und Vertrauen in die Einrichtungsleitungen

  • Die Freistellung der Leitungskräfte sollte auf 7,5 Stunden pro 
    Gruppe erhöht werden, für die erste Gruppe auf 10 Stunden. 
  • Absenkung oder Erweiterung der Personalstandards in 
    Notsituationen, z. B. Anwesenheit von einer pädagogischen 
    Fachkraft und einer anderen geeigneten Person durch Erhöhung der Notsituationstage von 3 auf 10 Tage pro Monat (§ 11 Abs. 6 
    NKiTaG)
  • Einsetzen von zwei Sozialpädagogischen AssistentInnen in der Kernzeit in Notsituationen im Ermessen der Einrichtungsleitung und in Absprache mit dem Träger
  • Wiedereinführung der alten Regelung: 1 Fachkraft für 10 Kinder in Mittags-, Pausen- und Randzeiten
  • Multiprofessionelle Teams (andere Berufsgruppen – wie z.B. 
    ErgotherapeutInnen und LogopädInnen - müssen mit 
    adäquater Vergütung als Fachkräfte eingesetzt und bezahlt 
    werden)
  • Abbau der Bürokratie, Statistiken, Bildungsdokumentation (sehr 
    zeitintensiv für die pädagogischen Fachkräfte) und dafür mehr Zeit für die Arbeit am Kind

 

Ausbildungsanpassung

Vereinheitlichung der Ausbildungsstandards und des Lehrinhaltes. Ein Abschluss muss bundesweite (besser noch EU-weite) Anerkennung haben (resp. kurze Prüfungsverfahren)

  • Bezahlung der Berufsausbildung bis zum Abschluss 
    SozialassistentInnen, dann bis zum Abschluss ErzieherInnen
  • Ausbau der Bildungslandschaft und Studienplätze insb. für 
    Berufsschullehrkräfte 
  • Öffnung der Ausbildungszentren für qualifizierte 
    QuereinsteigerInnen aus der Praxis 
  • Großzügige Anerkennung von Bildungsabschlüssen in der 
    frühkindlichen Bildung
  • Bundesweit einheitliche Tarifbedingungen würden die 
    Personalgewinnung und -bindung und damit das Ziel „Ausbau 
    der Angebote der Kindertagesbetreuung“ voranbringen
  • Unbürokratische und zeitnahe Anerkennung ausländischer 
    Qualifikationen

 

Finanzielle Rahmenbedingungen 

Verlässliche, auskömmliche und niederschwellige Finanzhilfe 
durch das Land Niedersachsen

  • Anhebung der Personalkosten / Finanzhilfesatz des Landes auf 75% der tatsächlichen Personalkosten, sowie Überprüfung der derzeitigen Finanzhilfepauschale von 58% für die
    unterschiedlichen Berufsgruppen an den tatsächlichen 
    Personalkosten der Kommunen (im Schnitt betragen diese 
    zurzeit nach Berechnungen des NSGB in Niedersachsen nur 
    41%)
  • Verschlankung der Vorgaben zur Finanzhilfe und mehr 
    Spielraum für den Personaleinsatz für die Kommunen und die 
    Träger
  • Vollständige Gegenfinanzierung der für die Erteilung der 
    Betriebserlaubnis notwendigen und reell vorgehaltenen 
    Vertretungsreserve
  • Keine zeitlich begrenzten Fördermittel für neue Konzepte, 
    sondern Verschlankung und beständige verlässliche Strukturen
  • Verstetigung der dualen Ausbildung (nach § 30 NKiTaG) für 
    Sozialassistent*innen und analog die Finanzierung einer dualen Ausbildung für Erzieher*innen mit Ausbildungsgehalt ab dem 
    ersten Tag
  • Anerkennung der KinderpflegerInnen-Ausbildung mit einer
    Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren als Erstkraft. 
    Gleichstellung mit Erzieher*innen im Entgelt und der 
    Finanzhilfepauschale
  • Für jede Einrichtung ist eine stellvertretende Leitung 
    verpflichtend einzurichten und mit mindestens 5 
    Wochenstunden durch die Finanzhilfe zu finanzieren. 
  • Finanzierung von Krisenmanagement / Fachberatung /
    Fachkraft für Kinderschutz / Supervision anhand von 
    Betreuungsplätzen in den Einrichtungen durch die Finanzhilfe (2 Wochenstunden pro Gruppe und Woche), zum Beispiel auch 
    wenn weitere geeignete Personen in die Einrichtungen 
    kommen. 
  • Eine vom Land finanzierte jährliche Pauschale pro 
    Betreuungsplatz zur sächlichen Ausstattung und für räumliche Anpassungen von Kindertagesstätten an die sich verändernden
    Rahmenbedingungen: pauschal, ohne Bürokratie und ansparbar für größere Veränderungen
  • Abschaffung der Zweckbindung in den Zuwendungsbescheiden für Krippenplätze, auch rückwirkend, zur Finanzierung von 
    Betreuungsplätzen altersunabhängig für alle Gruppen des 
    NKiTaG. Zurzeit dürfen leerstehende Krippengruppen nicht für Kindergartenkinder genutzt werden, ansonsten muss die 
    Förderung zurückgezahlt werden. 

 

Dieses Positionspapier wurde von ElternvertreterInnen, Trägern und Kommunen aus dem Landkreis Gifhorn zusammengestellt. Gerne sind wir zu Gesprächen zu diesen Punkten bereit, werden uns aber auch nicht scheuen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen.


Quelle: chng.it/xLdYPjwmjN